Das Wichtigste auf einen Blick
Pflegegeld unterstützt Menschen, die ihre Pflege zu Hause selbst organisieren. Hier finden Sie die Voraussetzungen, die aktuellen Beträge und den Weg zur Antragstellung.
Pflegegeld: Wer hat Anspruch darauf?
Pflegegeld kommt für pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2 infrage, die ihre häusliche Pflege selbst sicherstellen, beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen. Es wird der pflegebedürftigen Person ausgezahlt. Pflegegrad 1 begründet keinen Anspruch auf Pflegegeld.
Welche Voraussetzungen und Leistungen zu den einzelnen Pflegegraden gehören, erklärt unser Überblick über die Pflegegrade.
Pflegegeld: Wann gilt man als pflegebedürftig?
Entscheidend sind die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten im Alltag. Nach einem Antrag prüft die Pflegekasse die Voraussetzungen und veranlasst die Begutachtung. Auf Grundlage des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad. Eine Diagnose allein legt keinen Pflegegrad fest.
Welche Voraussetzungen gelten für das Pflegegeld?
Für Pflegegeld sind mindestens Pflegegrad 2 und eine sichergestellte häusliche Pflege erforderlich. Die Pflegekasse prüft außerdem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse; sie entscheidet über den Anspruch und den Beginn der Zahlung.
Die Höhe des Pflegegeldes
Die monatlichen Beträge sind bundesweit einheitlich. Für 2026 gelten:
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Wie darf das Pflegegeld verwendet werden?
Die pflegebedürftige Person kann über das Pflegegeld frei verfügen. Häufig wird es als Anerkennung an die Menschen weitergegeben, die Pflege und Betreuung übernehmen. Die häusliche Pflege muss dabei sichergestellt sein. Pflegegeld ist von zweckgebundenen Erstattungsleistungen wie dem Entlastungsbetrag zu unterscheiden.
Pflegegeld mit einem Pflegedienst kombinieren
Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen können als Kombinationsleistung genutzt werden. Wenn ein Teil des Sachleistungsbudgets für einen Pflegedienst eingesetzt wird, reduziert sich das Pflegegeld entsprechend anteilig. Welche Aufteilung sinnvoll ist, hängt vom Bedarf und den verfügbaren Hilfen ab. Lassen Sie sich die Berechnung von Ihrer Pflegekasse erläutern.
Pflegegeld beantragen
- Wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse und beantragen Sie Pflegeleistungen.
- Beschreiben Sie den Unterstützungsbedarf und bereiten Sie vorhandene Unterlagen vor.
- Nehmen Sie an der Begutachtung teil und erläutern Sie den tatsächlichen Alltag.
- Prüfen Sie den Bescheid und besprechen Sie die gewünschte Leistungsform.
Bei Bezug von Pflegegeld sind vorgeschriebene Beratungseinsätze zu beachten. Welche Termine für Sie gelten, erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse. Apollo kann Sie zur Versorgung zu Hause beraten.
Was gilt während einer Pflegevertretung?
Während der Verhinderungspflege wird grundsätzlich bis zu acht Wochen im Kalenderjahr die Hälfte des zuvor bezogenen, gegebenenfalls anteiligen Pflegegeldes weitergezahlt. Da die genaue Berechnung von der Situation abhängt, sollten Sie geplante Vertretungszeiten vorab mit der Pflegekasse besprechen.
Pflegegeld: Beantragen Sie diese bedeutende Unterstützung
Pflegegeld kann helfen, die Pflege zu Hause gemeinsam mit Angehörigen zu organisieren. Beantragen Sie die Leistung bei Ihrer Pflegekasse und lassen Sie sich beraten, welche Kombination aus Geld- und Sachleistungen zu Ihrer Situation passt.
Quellen und Stand
Leistungsbeträge und zentrale Anspruchsregeln abgeglichen am 4. Oktober 2026. Die konkrete Bewilligung und Erstattung klären Sie mit Ihrer Pflegekasse.